Diese Organisationen unterstützen kommunale Verpackungssteuern für eine nachhaltige Zukunft
14,6 Milliarden – so viele Einwegverpackungen wurden in Deutschland allein im Jahr 2023 im To-Go-Bereich verbraucht.
Die energie- und rohstoffintensive Herstellung, der Transport sowie die Entsorgung dieser Einwegverpackungen verursachen erhebliche Emissionen und verschwenden wertvolle Ressourcen.
Während kreislauffähige Mehrwegverpackungen immer wieder benutzt werden können, landen Einwegverpackungen nach kurzer Nutzung im Müll und führen zu Abfallbergen in unseren Innenstädten. Die steigenden Kosten für die Entsorgung werden größtenteils von uns allen getragen – egal, ob wir Einweg nutzen oder nicht. Maßnahmen wie häufigere Leerungen oder mehr Mülleimer bekämpfen nur Symptome, nicht die Ursachen.
Entscheidend ist daher, dass die Kosten für die Einwegnutzung gerecht verteilt werden. Kommunale Verpackungssteuern schaffen dafür einen wirksamen Anreiz:
Sie fördern Mehrweg verursachergerecht, setzen neue Standards für einen nachhaltigen Umgang mit wertvollen Ressourcen und entlasten kommunale Haushalte.
Kommunale Verpackungssteuern sollten als starkes Instrument für Abfallvermeidung, Kreislaufwirtschaft, Klima- und Ressourcenschutz genutzt werden, um einen klaren Anreiz zur flächendeckenden Mehrwegnutzung zu schaffen.
Bisherige Maßnahmen, wie Informationskampagnen oder die seit 2023 geltenden Mehrwegangebotspflicht, konnten die Masse an Einwegverpackungen im öffentlichen Raum nicht eindämmen.
Die zusätzlichen Mittel des Haushaltes sollten in Mehrwegförderung und Mehrweginfrastruktur investiert werden.
Kommunale Verpackungssteuern sind kein Verbot von Einwegverpackungen. Die Steuer muss verursachergerecht nur von denjenigen gezahlt werden, die trotz vorhandener Mehrwegsysteme weiterhin Einwegverpackungen nutzen.
Die verfassungsrechtlich bekräftigte kommunale Selbstverwaltung muss geachtet werden. Die Entscheidung für oder gegen eine Verpackungssteuer sollte von Städten und Gemeinden getroffen werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Tübinger Verpackungssteuer für rechtmäßig erklärt und die kommunale Selbstverwaltung bekräftigt.
Gemeinsam für eine nachhaltige Verpackungswende
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